Zuerst mussten natürlich die dringendsten Sturmschäden an Wohnhäusern repariert werden, die kein Unterdach haben und somit das Wasser bei fehlenden Pfannen direkt in den Wohnraum eindringen konnte. Nachdem diese Arbeiten erledigt waren, ging es an die Reparatur an Fassaden und Anbauten. Besonders betroffen waren beschädigte Lichtplatten aus Kunststoff, die dem starken Winddruck nicht standhalten konnten. Für die zügige Reparatur waren unsere Mitarbeiter sogar am eigentlich freien Wochenende unterwegs. Auch 10 Tage nach dem Sturm melden sich noch täglich Kunden mit Schäden an Dach und Fassaden.
Wichtig für Sie:
- Melden sie den Sturmschaden möglichst umgehend Ihrer Gebäudeversicherung.
- Falls es Ihnen möglich ist, machen Sie ein Foto des Schadens und schicken das Bild sowohl an Ihre Versicherung als auch an uns. Je eher wir Bescheid wissen, was alles zu tun ist und welches Material benötigt wird, desto schneller können wir den Schaden beheben.
- Je nach Umfang der notwendigen Reparaturarbeiten benötigt die Versicherung einen Kostenvoranschlag. Die meisten Versicherungen benötigen einen Kostenvoranschlag ab einer Schadenshöhe von 500 €, darunter ist es für alle Beteiligten günstiger, die Reparaturen sofort durchzuführen, denn wir müssen den Aufwand für die Begutachtung und die Erstellung eines Kostenvoranschlags in Rechnung stellen.
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Gebäudeversicherung einreichen können.